Barrierefreie Veranstaltungen

Für Menschen mit Behinderungen ist der Besuch einer Veranstaltung  mit verschiedenen Herausforderungen verbunden. Um diesen Besucher*innen die Zugänglichkeit zu erleichtern, sollten daher einige zentrale Faktoren mitbedacht werden.

Ressentiments gegenüber Besucher*innen mit Behinderungen sind in der Event-Branche weit verbreitet: zu viele „Extrawünsche“, zu großes Sicherheitsrisiko.


Aber gibt es überhaupt ein klares Bild darüber, welchen Personenkreis „Behinderung“ eigentlich betrifft?

Unsichtbare Behinderungen

In relevanten österreichischen Gesetzestexten, wie beispielsweise dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), wird Behinderung als eine „länger als sechs Monate andauernde - körperliche, geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren“, definiert.

Obwohl diese Definition „Behinderung“ sehr weit fasst, wird in Österreich – und damit sind wir leider keine Ausnahme – Behinderung in erster Linie mit einer Mobilitätseinschränkung, genauer gesagt, mit der Benutzung eines Rollstuhls gleichgesetzt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: das Hilfsmittel - also der Rollstuhl - ist sichtbar. Erweitert man das Feld jedoch um chronische Erkrankungen, Sinnesbehinderungen, psychische Beeinträchtigungen oder intellektuelle Behinderungen, dann fällt auf, dass sich der Großteil der Behinderungen eben nicht auf den ersten Blick erkennen lässt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „unsichtbaren Behinderungen“.

Kein Nischenthema

Eines der vielen Vorurteile gegenüber dem Thema „Behinderung“ betrifft die Annahme, dass es sich dabei lediglich um ein Nischenthema handelt, dem man keine große Bedeutung beimessen muss.

Doch ausgehend von einer EU-weiten Gesamtbevölkerung von rund 513 Mio. Menschen haben ca. ein Sechstel, also 85 Mio. Menschen, sichtbare oder unsichtbare Behinderungen. Allein in Österreich betrifft das rund 1,3 Mio. Menschen.
57,8 % dieser heterogenen Gruppe fühlen sich in der Freizeit aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt, wie im Behindertenbericht 2016 erhoben wurde.

Tipps

Folgende Tipps können dabei helfen, die Zugänglichkeit von Veranstaltungen für Menschen mit den unterschiedlichsten Arten von Behinderungen zu verbessern:

1. Machen Sie sich mit den gängigsten Nachweisen vertraut:

Auf dem vom Sozialministeriumservice ausgestellten Behindertenpass werden nicht nur der Grad der Behinderung in Prozent angegeben, sondern auch Zusatzeintragungen wie „Bedarf einer Begleitperson“.

Der Parkausweis (nach § 29b der Straßenverkehrsordnung) berechtigt sowohl zum Parken auf gekennzeichneten „Behindertenparkplätzen“, als auch zeitlich unbeschränkt in Kurzparkzonen.

2. Veröffentlichen Sie Informationen zur Zugänglichkeit des Veranstaltungsorts:

Eine ausführliche Wegbeschreibung, öffentliche Anbindungen und - wichtig bei mehreren Eingängen - welcher Eingang genutzt werden soll.
Beschreiben Sie Lage und Ausstattung, wenn mehrere Lokalitäten gleichzeitig genutzt werden.

3. Denken Sie darüber nach, für welche Gruppen Ihre Einrichtungen tatsächlich geeignet sind.

Am Beispiel von Toiletten wird klarer, dass die beiden Begriffe „behindertengerecht“ und „rollstuhlgerecht“ nicht als Synonym füreinander verwendet werden können.

Behindertengerechte Toiletten sind zwar größer in der Grundfläche, bieten allerdings nicht zwangsläufig Bedienhilfen wie z.B. Handläufe. Rollstuhlgerechte Toiletten müssen der ÖNORM B1600 entsprechen. Informationen dazu finden Sie auf www.barriere-check.at.

4. Achten Sie auf das richtige Wording und informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter*innen darüber

Beispiele „Menschen mit Behinderungen“ statt „Behinderte“ oder „Gehörlosigkeit“ statt „taub“

5. Schaffen Sie Kontaktmöglichkeiten für Anfragen, damit unsichere Besucher*innen schon im Voraus ihre Bedürfnisse klären können.

6. Denken Sie daran, wie breit das Spektrum von Behinderungen ist! Auch langjährige Besucher*innen werden älter.

Alle profitieren

Auch wenn der Gedanke daran unangenehm ist, aber Behinderung ist ein Lebensereignis, das jeden Menschen jederzeit durch Erkrankung oder als Folge eines Unfalls betreffen kann.
Deshalb ist es wichtig zu betonen, dass Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderungen zu Gute kommt, sondern einen gesamtgesellschaftlichen Benefit darstellt, denn „Barrierefreiheit ist essentiell für 10 Prozent der Bevölkerung, notwendig für 40 Prozent der Bevölkerung und komfortabel für 100 Prozent der Bevölkerung“

Quelle: Sozialministerium, Häufig gestellte Fragen zu Barrierefreiheit

Weitere Informationen

Unterstützung beim Thema Barrierefreiheit bietet der Barrierecheck.

Weiterführende Informationen und Angebote finden Sie im Menüpunkt „Soziale Verantwortung“ unter dem Reiter „Barrierefreiheit“ in der Infothek von Green Events.

Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2016. Hrsg. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Beitrag von Mag.a Christina Riedler, FULL ACCESS Event Services OG

www.fullaccess.at

Zuletzt geändert am 03.05.2022